
Übergangsregelung zur Honorartätigkeit an Musikschulen schafft Handlungsraum bis Ende 2026
Die Bundesregierung hat am gestrigen 29. Januar 2025 eine Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ für Musikschulen beschlossen. Diese wurde im Rahmen eines Änderungsantrags von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Vierten Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert. Das Herrenberg-Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse von Musikschullehrkräften. Insbesondere betraf das Urteil die Frage der Sozialversicherungspflicht und die Einstufung von Lehrkräften als freie Mitarbeiter oder angestellte Fachkräfte.