Der Deutsche Bundestag hat am 29. Jan. 2026 über die von Martin Behm, Vizepräsident des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV), eingereichte Petition zu "Grundsatzfragen des Beitrags- und Versicherungsrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung - Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich" mit Einreichdatum 15. Nov. 2024 beraten und beschlossen, das Anliegen der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen.
Die Petition fordert eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Solo-Selbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich, nachdem verschärfte Kriterien bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung zu erheblichen Risiken für Honorarkräfte und Bildungsträger geführt haben.
Der Petitionsausschuss erkennt die gravierenden Auswirkungen für Freiberuflerinnen und Freiberufler an und verweist auf den laufenden Dialogprozess des BMAS mit den betroffenen Verbänden und der Deutschen Rentenversicherung, an dem auch der Deutsche Tonkünstlerverband beteiligt ist.
Mit der befristeten Übergangsregelung in § 127 SGB IV, die seit März 2025 gilt, können Lehrkräfte mit Honorarverträgen bis zum 1. Januar 2027 weiterhin rechtssicher als selbstständig tätig sein, selbst wenn im Statusfeststellungsverfahren eine Beschäftigung festgestellt wird. Zugleich bleibt der Bedarf nach einer dauerhaften rechtlichen Klärung für die Betroffenen bestehen.