GEMA
chatte mit Melody: KI gesteuerte:r Assistent:in zur Beantwortung von Fragen:
“Wir sind ein Chatbot, der auf der Webseite der GEMA zur Verfügung steht, um Kunden und Mitgliedern bei Fragen rund um die GEMA weiterzuhelfen. Unser Ziel ist es, Anfragen effizient zu beantworten und dabei zu unterscheiden, ob der Anfragende Kunde oder Mitglied ist. Wir bieten Unterstützung bei verschiedenen Anliegen, wie z.B. der Anmeldung von Veranstaltungen, der Nutzung des Onlineportals, der Klärung von Lizenzkosten und vielem mehr. Dabei verweisen wir auf relevante Services und Informationen, die auf der GEMA Webseite und im Onlineportal verfügbar sind.”
Gesamtverträge zwischen der GEMA und dem Deutschen Tonkünstlerverband
Zur GEMA:
- Geschichte
Deutschland verabschiedete 1901 ein Gesetz, das die Aufführungsrechte von Komponisten regelte. Auf die Initiative von Richard Strauss, Hans Sommer und Friedrich Rösch hin wurden auf dieser Rechtsbasis ein Berufsverband und eine Verwertungsgesellschaft gegründet, geführt von den erfolgreichsten Komponisten der Ernsten Musik (E-Musik) der damaligen Zeit, unter anderem von Engelbert Humperdinck, Georg Schumann und vor allem von Richard Strauss. Beide Institutionen sind die Vorläufer der heutigen GEMA. Schnell erklärt:
- Die Aufgabe der GEMA: www.gema.de/de/die-gema
- Menschen
Als wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung vertritt sie mehr als 95.000 Mitglieder – Komponisten, Textdichter, Verleger – und über eine Million ausländische Berechtigte.
- Die GEMA als Organisation: Organe, Gremien u.v.m.: www.gema.de/de/die-gema/organisation
- Funktion
Die GEMA hat im Wesentlichen zwei Funktionen. Sie hilft den Musiknutzern alle Rechte unkompliziert zu erwerben. Anschließend leitet sie die Lizenzzahlungen an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter.
- So verteilt die GEMA ihr Geld: www.gema.de/de/die-gema/so-verteilt-die-gema-ihr-geld
- Ziel
Das Ziel hat sich in mittlerweile über 100 Jahren nicht geändert: Nach wie vor geht es darum, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen und sie für ihre Leistung zu entlohnen. Denn kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der Einzelne nicht darum kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch tatsächlich erhält.
- Diese Aufgabe nimmt in Deutschland die GEMA wahr.
- www.gema.de/de/die-gema/leistungen
Zur Musik!
Wer Musik öffentlich einsetzt, muss deshalb die Lizenz dafür bei der GEMA erwerben. Ansprechpartner ist das zentrale Kundencenter der GEMA:
Für Mitglieder:
Als Mitglied beim Deutschen Tonkünstlerverband, mit dem die GEMA einen Gesamtvertrag abgeschlossen hat, besteht die Möglichkeit, reduzierte Tarife in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtvertragsnachlass beträgt derzeit (Stand: 2025) 20 Prozent.
Die GEMA arbeitet allerdings derzeit an einer neu gestalteten Ausrichtung der Gesamtvertragspartnerschaft (www.gema.de/de/musiknutzer/gsvt/neugestaltung). Um den Nachlass in Anspruch nehmen zu können, muss die Veranstaltung rechtzeitig, d.h. mindestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden.
Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen der DTKV nur Mitveranstalter ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Veranstaltungen im Namen des DTKV angemeldet und abgerechnet werden.
Sämtliche vergütungspflichtige Nutzungsarten urheberrechtlich geschützter Musik müssen bei der GEMA angemeldet werden, vor allem:
- Live- oder Tonträgermusik bei Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Tanzveranstaltungen, Festzüge, Kundgebungen etc.)
- Hintergrundmusik in öffentlichen Räumen
- Vorführungen von Filmen
- Musik in der Telefonwarteschleife
- Musik im Internet, zum Beispiel auf der Homepage des Veranstalters
Der Weg zur Lizenz
Informieren Sie das GEMA Kundencenter vorab über die geplante Musiknutzung oder nutzen sie das Onlineportal (Preisrechner) sowie die Branchenprodukte.
Geben Sie an, welche Art der Musiknutzung Sie beabsichtigen (Konzert mit ernster Musik, Veranstaltung mit Tanzmusik, etc.).
Die GEMA berechnet die Vergütung aufgrund Ihrer Angaben nach dem entsprechenden Tarif. Für eine Einzelnutzung (z. B. bei einer Veranstaltung) erhalten Sie eine Rechnung. Bei Dauernutzung (z.B. bei Musiknutzung in der Telefonwarteschleife) erhalten Sie ein Vertragsangebot.
Mit der Bezahlung des Vergütungsanspruchs besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Nutzung des Weltrepertoires der Musik.
Wichtig ist: Die öffentliche Musiknutzung muss in jedem Fall vorher bei der GEMA angemeldet werden. Wenn Musik abgespielt oder aufgeführt wird ohne die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen und bis zum Doppelten der Vergütung ohne Einräumung der Gesamtvertragsnachlässe kosten.
Wichtigste Informationen zur GEMA unter:
- www.gema.de (Rubrik „Musik nutzen“)
Zu Veranstaltungen und Musiknutzungen unter:
Zu Tarife unter:
Zu Gesamtvertragspartner unter:
weiterführende links:
- Musikanmeldung: Anleitungen und Informationen zur Anmeldung von Musiknutzungen
- Setlist-Einreichung: Informationen zur Einreichung von Musikfolgen
- Onlineportalnutzung: Anleitungen und Hilfestellungen zur Nutzung des GEMA Onlineportals
Live-Tutorial Musikanmeldung
- Die GEMA bietet für Kunden kostenfreie monatliche Live-Tutorials zu Musikanmeldungen an:
- Link: Live-Tutorials: Alles zum Thema Onlineportal
Weitere Informationen sowie die derzeit gültigen Vergütungssätze können auch bei der Geschäftsstelle des Deutschen Tonkünstlerverbandes, Alte Poststr. 9f, 94036 Passau jederzeit angefordert werden.
Näheres erfahren Sie bei der DTKV-Bundesgeschäftsstelle, Tel. 0851/22 59 18 48, info@tonkuenstlerverband.de.
Musik auf Internetseiten: Gesamtvertrag für die Nutzung von Musikwerken im Rahmen von Music on Demand
Seit Juni 2014 besteht mit dem Deutschen Tonkünstlerverband ein Gesamtvertrag für die Nutzung von Musikwerken im Rahmen von Music on Demand (Musik auf Internetseiten et cetera)
Weitere Informationen über die Gesamtverträge können bei der Geschäftsstelle des Deutschen Tonkünstlerverbandes, Alte Poststr. 9f, 94036 Passau, Tel. 0851/22 59 18 48, info@tonkuenstlerverband.de jederzeit angefordert werden.
VG Musikedition
Der Rahmenvertrag mit der VG Musikedition ist zum 31.12.2024 von der VG Musikedition gekündigt worden, da sich die Landesverbände des DTKV einstimmig gegen eine Weitergabe von Mitgliederdaten ausgesprochen haben.