Sachstand zum Status von Erwerbstätigen (Herrenbergurteil)
Der DTKV setzt sich für den dualen Weg möglicher Tätigkeit an Musikschulen/Instituten ein: Festanstellung und Freiberuflichkeit. Am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften. Die Deutsche Rentenversicherung DRV geht davon aus, dass die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit an Musikschulen kaum gegeben sind, bzw. inhaltlich kaum gelebt werden können. Im Schatten dieses Urteils hat die DRV ab April 2023 eine Verschärfung des bisherigen Kriterienkatalogs zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus eingeführt. Bei Betriebsprüfungen durch die DRV drohen Musikschulen, egal in welcher Trägerschaft, hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.