Kategorie: Politik

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Sachstand zum Status von Erwerbstätigen (Herrenbergurteil)

Der DTKV setzt sich für den dualen Weg möglicher Tätigkeit an Musikschulen/Instituten ein: Festanstellung und Freiberuflichkeit. Am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften. Die Deutsche Rentenversicherung DRV geht davon aus, dass die Rahmenbedingungen für eine echte unternehmerische Tätigkeit an Musikschulen kaum gegeben sind, bzw. inhaltlich kaum gelebt werden können. Im Schatten dieses Urteils hat die DRV ab April 2023 eine Verschärfung des bisherigen Kriterienkatalogs zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus eingeführt. Bei Betriebsprüfungen durch die DRV drohen Musikschulen, egal in welcher Trägerschaft, hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Sachstand Umsatzsteuer Musikunterricht

Der DTKV positioniert sich gegen die Verteuerung von Musikunterricht. Helfen Sie mit! Aktivieren Sie Ihre Abgeordneten vor Ort. Ab September 2024 wird im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 beraten, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Hier soll in der Begründung der Gesetzesnovelle die Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Instrumental- und Vokalunterricht neu geregelt werden. Mit unserem Vorstoß wollen wir die USt-Befreiung für qualifizierten Unterricht erhalten.

Lasst uns die musikalische Bildung sichern

Jedes Jahr am 21. Juni wird mit der Fête de la Musique in über 1000 Städten weltweit, darunter an über 140 Orten in Deutschland, ein einzigartiges musikalisches Fest gefeiert. Die Fête de la Musique hat sich längst zu einem internationalen Phänomen entwickelt, das Menschen in und aus allen Ecken der Welt zusammenbringt, um gemeinsam die Vielfalt und Kraft der Musik zu feiern. Denn Musik spielt – nicht nur am 21. Juni – für einen Großteil der Menschen eine bedeutende Rolle in ihrem Leben.

DTKV fordert mehr klassische Musik vom rbb

Am 2. April 2024 hat sich der Rundfunksender rbb Kultur in radio 3 umbenannt und präsentiert seitdem ein radikal reformiertes Programm. Die wichtigste Veränderung bezieht sich auf die Musikauswahl: In den Kernzeiten 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr wird von Montag bis Freitag keinerlei klassische Musik mehr gesendet. Damit sind 7 Stunden des 18 Stunden umfassenden Programms jetzt „klassikfrei“. Stattdessen werden leichte Popmusik, Singer & Songwriter, Weltmusik und einige andere Genres gesendet.

DTKV fordert von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Moratorium zur Scheinselbstständigkeit

Am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften. Es wurde festgestellt, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum gelebt werden kann. Dieses Urteil führte im April 2023 zu einer Verschärfung des Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus. Die DRV setzt das Urteil bei den Betriebsprüfungen nun rigoros um, obwohl die Gesetzeslage Honorarbeschäftigungsverhältnisse weiter erlaubt.

Musikausbildung: Duales System erhalten

Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) fordert die Länder und Kommunen auf, auskömmliche Festanstellungen und existenzsichernde Rahmenbedingungen freiberuflicher Arbeit in der Musikausbildung weiterzuentwickeln und rechtssicher auszugestalten.

Bundestags-Beschlüsse zur Verbesserung der sozialen Lage von Kreativen

Der Deutsche Bundestag hatrn am 1. Dezember zwei Beschlüsse zur Verbesserung der sozialen Lage von Kreativen gefasst. Demnach erhalten überwiegend kurz befristet Beschäftigte ab dem 1. Januar 2023 einen dauerhaft erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Die bisherige Regelung sollte Ende des Jahres auslaufen. Profitieren können insbesondere Schauspielerinnen und Schauspieler sowie vergleichbare auf Projektdauer oder Engagements befristet Beschäftigte.

Faire Honorare jetzt! - Appell des DTKV

Die Kulturministerkonferenz setzt sich mit einer Honorarmatrix-Struktur für eine bessere Absicherung im Kulturbereich im Hinblick auf die faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstler ein.

Resolution des Deutschen Musikrats zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsdienstleistungen

Zugang zur kulturellen Bildung sichern: Bildungsdienstleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben! Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates hat am 22. Oktober 2022 in Berlin einstimmig die Resolution "Bildungsdienstleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben - Koalitionsvertrag umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten" verabschiedet.

Solidarität mit der Ukraine

Berlin, 5. Mai 2022, red.- Der Deutsche Tonkünstlerverband und seine Landesverbände sind erschüttert über den barbarischen Krieg Putins gegen die Ukraine und stehen in Solidarität zu allen friedliebenden Menschen in der Ukraine wie in Russland.

Prekäre Einkommenssituation Musikschaffender

Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes und Generalsekretär des Deutschen Musikrates, äußert sich in den Kulturpolitischen Nachrichten Ausg. 1/2022 Nr. 176 zur prekären Einkommenssituation Musikschaffender.