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Abmahngefahr für Webseiten wegen Google Schriftarten
Derzeit erhalten viele Webseitenbetreiber Abmahnungen wegen der Verwendung von freien Google-Schriftarten. Der Vorwurf in den Abmahnungen lautet allerdings auf „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" und Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).