
Abmahngefahr für Webseiten wegen Google Schriftarten
Derzeit erhalten viele Webseitenbetreiber Abmahnungen wegen der Verwendung von freien Google-Schriftarten. Der Vorwurf in den Abmahnungen lautet allerdings auf „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" und Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).